Arbeits- und Kündigungsschutzrecht

Im Falle einer arbeitsrechtlichen Kündigung sind Arbeitnehmer regelmäßig mit den rechtlichen Rahmenbedingungen und Fragen des Kündigungsschutzes überfordert. Fragen nach der Wirksamkeit der Kündigung oder einer Abfindung bleiben ungeklärt. Gegen eine arbeitsrechtliche Kündigung muss grundsätzlich innerhalb einer Frist von 3 Wochen Kündigungsschutzklage zum zuständigen Arbeitsgericht erhoben werden. Andernfalls genehmigt der Arbeitnehmer die Kündigung und zeigt sich somit mit ihr einverstanden. Von diesem Grundsatz gibt es die Ausnahme der Zulassung verspäteter Klagen, wenn die Versäumung der Frist nicht verschuldet war. Hierzu muss jedoch ein gesonderter Antrag gestellt werden und der Antrag begründet werden. Solche und weitere Fragen im Arbeitsrecht klären wir gerne mit Ihnen, wie z.B.:

Arbeitsrechtliche Abmahnung
Arbeitszeugnis
Abfindungsvereinbarung
Fragen rund um das Arbeitsentgelt
Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltung
Sonstige arbeitsvertragsrechtliche Fragen

icon

Hinweis: Eine rechtliche Beratung im Einzelfall kann hierdurch nicht ersetzt werden.

Phone: (06202) 702390
Heckerstr. 18 68723 Schwetzingen Baden-Württemberg