Verkehrs- und Verkehrsunfallrecht
Ein Verkehrsunfall ist oft mit unangenehmen Folgen verbunden. Als Geschädigter läuft man Gefahr, mögliche Ansprüche nicht geltend zu machen oder in seinem Vortrag nicht die gebotene Sorgfalt walten zu lassen, was zu Missverständnissen und zeitlichen Verzögerungen in der Schadensregulierung wenn nicht sogar zu einer Haftungsablehnung des Kraftfahrtversicherers führen kann. Es ist daher ratsam, möglichst frühzeitig die kompetente Hilfe eines Rechtsanwalts in Anspruch zu nehmen. Der gegnerische Kraftfahrtversicherer ist im Falle seiner Haftung für den Unfallschaden auch verpflichtet, dem Geschädigten die Anwaltskosten für die Geltendmachung der Unfallschäden gesondert zu erstatten, sodass der Geschädigte in einem solchen Fall die anwaltliche Hilfe im Ergebnis kostenfrei in Anspruch nehmen kann.
Hinweis: Eine rechtliche Beratung im Einzelfall kann hierdurch nicht ersetzt werden.